- Monatsbilanz
- 1. Begriff: a) Monatlicher Bestandsausweis, bei dem die Bestände nicht durch Inventur (⇡ Inventurbilanz), sondern durch Fortschreibungen der Lagerbücher ermittelt werden.- b) Die Zusammenstellung der Monatsumsätze aller Konten (Summen der Verkehrszahlen) für die Übertragung aus den ⇡ Grundbüchern in die Konten des ⇡ Hauptbuchs.- 2. M. von Kreditinstituten: Gemäß § 25 KWG haben Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute der Deutschen Bundesbank M. (korrekter Monatsausweise) einzureichen, die diese mit ihrer Stellungnahme an die ⇡ Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weiterleitet. Als Monatsausweise gelten die von den Kreditinstituten gemäß § 18 BBankG der Bundesbank auf besonderen Vordrucken einzureichenden Meldungen zur monatlichen Bilanzstatistik. Von der Pflicht zur Einreichung bilanzstatistischer Meldungen freigestellt sind u.a. Wertpapiersammelbanken, Kapitalanlagegesellschaften und ausschließlich das Garantiegeschäft betreibende Kreditinstitute.- Die Erhebungsergebnisse werden in zusammengefasster Form in den ⇡ Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlicht.
Lexikon der Economics. 2013.